Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Fotograf
diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des ,Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von
48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrecht
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden
ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur
der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB
dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks. |
IV. Honorare
1. Es gilt das
vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens DM 150,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu
zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs ist das Honorar mit 10% p.A. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder
die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig.
V. Rückgabe
des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in
der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine
Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang beim Fotografen.
VI. Vertragsstrafe,
Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100%
des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist
für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- DM 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Diaduplikate
- DM 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - DM 80,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- DM 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat - DM 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- DM 3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer
bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in
welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VII. Zusatz
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen
ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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